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   FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02   

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https://dejure.org/2003,14741
FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02 (https://dejure.org/2003,14741)
FG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2003 - 7 K 7072/02 (https://dejure.org/2003,14741)
FG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2003 - 7 K 7072/02 (https://dejure.org/2003,14741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bayern.de PDF

    Überlassung eines Gesellschaftsgrundstücks an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 § 27 Abs. 3
    Zur Frage, wann die Überlassung eines Gesellschaftsgrundstücks an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage, wann die Überlassung eines Gesellschaftsgrundstücks an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsaustausch zwischen Kapitagesellschaft und Gesellschafter; Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei auffälligem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Anwendung der sogenannten Bannbreitenrechtsprechung des BFH

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 370
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.10.1977 - VIII R 191/74

    Zurechnung bei Empfänger - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Verdeckte

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Ergibt die Überprüfung des Leistungsaustausches zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, wird aber in der Regel die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung gerechtfertigt sein, sofern nicht gewichtige und nachprüfbare Gründe vorliegen, die geeignet sind, diese Vermutung zu widerlegen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1977 VIII R 191/74, BFHE 123, 475 , BStBl II 1978, 109).

    Dies steht jedoch nach Auffassung des Gerichts in dieser Allgemeinheit im Widerspruch zum BFH-Urteil in BFHE 123, 475 , BStBl II 1978, 109 und den übrigen BFH-Entscheidungen, wonach von der Fremdunüblichkeit nur eine Indizwirkung ausgeht.

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 183, 94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 577) .

    Sie müssen jedoch von dem Steuerpflichtigen plausibel dargelegt werden (BFH-Urteil in BFHE 183, 94 , BStBl II 1997, 577 [579]).

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs sind nicht im Sinne von absoluten Tatbestandsvoraussetzungen zu verstehen, sondern vielmehr indiziell danach zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zulassen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482 , BStBl II 1998, 573) .
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH der Fremdvergleichspreis in der Regel aus einer Bandbreite von Preisen besteht und dass nur eine Unterschreitung der Untergrenze dieser Bandbreite als Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angesehen werden kann (BFH-Urteile vom 17. Oktober 2001, I R 103/00, BFHE 197, 68 , DB 2001, 2474 ; vom 27. Februar 2003 1 R 46/01, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2003, 1567 ; in DB 2003, 2258 und 2260).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH der Fremdvergleichspreis in der Regel aus einer Bandbreite von Preisen besteht und dass nur eine Unterschreitung der Untergrenze dieser Bandbreite als Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angesehen werden kann (BFH-Urteile vom 17. Oktober 2001, I R 103/00, BFHE 197, 68 , DB 2001, 2474 ; vom 27. Februar 2003 1 R 46/01, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2003, 1567 ; in DB 2003, 2258 und 2260).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Für Geschäftsführergehälter geht der Bundesminister der Finanzen -BMF- im Anschluss an das BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85 (BFHE 157, 408 , BStBl II 1989, 854 [8561) davon aus, dass eine nur geringfügige Überschreitung der Angemessenheitsgrenze noch keine verdeckte Gewinnausschüttung auslöst, wobei er von einer Toleranzschwelle von 20 v. H. des höchsten angemessenen Gehaltes ausgeht (BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002, BStBl I 2002, 972, Tz. 23).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Was der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hätte, ist wesentlich durch einen so genannten Fremdvergleich zu ermitteln (BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 I R 38/02, DB 2003, 2260 ).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Da mit der Festsetzung der Körperschaftsteuer zwangsläufig die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals einhergeht, kann im Wege rechtsschutzfördernder Auslegung (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 589 ; Beschluss vom 1. Juli 2003 IX B 208/02 - Juris) die Klageschrift auch dahingehend ausgelegt werden, dass sie sich auf die vEK-Bescheide erstreckt.
  • BFH, 01.07.2003 - IX B 208/02

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Da mit der Festsetzung der Körperschaftsteuer zwangsläufig die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals einhergeht, kann im Wege rechtsschutzfördernder Auslegung (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 589 ; Beschluss vom 1. Juli 2003 IX B 208/02 - Juris) die Klageschrift auch dahingehend ausgelegt werden, dass sie sich auf die vEK-Bescheide erstreckt.
  • FG Hamburg, 17.04.1991 - II 98/88

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung bei Grundstücksgeschäften

    Auszug aus FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
    Insoweit wird vertreten, dass solche Gutachten grundsätzlich unbeachtlich seien (Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 17. April 1991 II 98/88, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1992, 42; FG München, Urteil vom 13. Dezember 1993 15 K 2874/90, EFG 1994, 998).
  • FG München, 13.12.1993 - 15 K 2874/90
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